Markt Kaisheim

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Kläranlage Kaisheim

Allgemeines

Nach Vorbereitung der Leistungsverzeichnisse, wurden im Winter 2011/12 die Arbeiten zur Erstellung der Kläranlage Kaisheim öffentlich ausgeschrieben. Hierbei wurden auch Sondervorschläge mit alternativen Reinigungsverfahren zugelassen, um möglicherweise Einsparungen gegenüber dem Amtsvorschlag erzielen zu können. Tatsächlich wurden von den Bietern eine Vielzahl von Nebenangeboten sowie zwei Sondervorschläge abgegeben.

In der gemeinsamen Sitzung der Ratsgremien von Kaisheim und Buchdorf am 07.02.2012 wurde, nach intensiver Prüfung der Angebote, der Auftrag zur Erstellung der Kläranlage auf einen Sondervorschlag der Firma ZWT Wasser- und Abwassertechnik GmbH, Bayreuth vergeben.

Gemäß diesem Sondervorschlag erfolgt die Abwasserbehandlung in einer Belebungsanlage nach dem BIO-COS-Verfahren im Durchlaufbetrieb. Dieses Verfahren ist patentiert, wurde bereits vielfach realisiert und wird mit großem Erfolg betrieben.

Der BIO-COS Reaktor wird als Rechteckbecken bestehend aus Belegungsbecken und zwei SU-Becken ausgeführt. Die Funktion der Nachklärung übernehmen dabei die beiden SU-Becken. Das Verfahren zeichnet sich insbesondere durch den geringen maschinentechnischen Anteil am Gesamtumfang aus.

Nach Aufnahme der Bauarbeiten im April 2012 konnte bereits Anfang 2013 mit dem Probebetrieb der Kläranlage begonnen werden. Bis zum Sommer 2013 wurden die verbleibenden Anlagenteile (Schlammbehandlung, Außenanlagen, etc.) fertiggestellt.

Hinweise zur Abwasserentsorgung

Kaisheim, den 04.01.2019

Hinweise zur Abwasserentsorgung – Was ist zu beachten ?

Die Marktgemeinde Kaisheim ist Eigentümer der Kläranlagen und der Kanalnetze im gesamten Gemeindegebiet.
Seit einiger Zeit kommt es gehäuft zu Störungen, Verstopfungen und in der Folge zum Ausfall vor allem von Pumpanlagen, da Hygieneartikel und andere Stoffe nach Reinigung und Reparatur der Anlagen in diesen zu finden waren.

Was darf nicht in das Abwasser?

Stoffe wie Öle, Katzenstreu, Chemikalien, Desinfektionsmittel oder Hygieneartikel gehören nicht in die Toilette und damit ins Abwasser. Diese Abfälle verstopfen Kanäle, beeinträchtigen die Reinigungsleistung der Kläranlagen und schädigen Fische und andere Wasserlebewesen.

Müll

Folgende Stoffe gehören in den Restmüll oder in die Biotonne, auf aber keinen Fall ins WC:
- Speisereste
- Hygieneartikel wie Windeln, Tampons, Binden usw.
- Strumpfhosen, Zigaretten, Katzenstreu etc.

Störstoffe und Zehrstoffe

Diese Stoffe werden über die Schadstoffsammlung entsorgt und gehören nicht ins Abwasser:
- Farbe, Lacke und Holzschutzmittel
- Abbeizmittel, Säuren und Laugen
- Lösungsmittel aller Art wie Nitroverdünner, Benzin, Terpentin und
- Fleckentferner, Mineralöl aller Art, Speiseöle und Speisefette (diese verstopfen die Abflussrohre im 
   Haushalt!)
- Fotochemikalien und andere Chemikalien
- Wasch- und Reinigungsmittel (auf sparsame Dosierung und auf biologische Abbaubarkeit achten!)
- Spezialreiniger wie Backofen- und Grillreiniger, Kosmetikreste etc.

Giftstoffe

Giftstoffe töten die Mikroorganismen in der biologischen Reinigungsstufe, wodurch keine Abwasserreinigung mehr erfolgt. Sämtliche Schadstoffe gelangen ungeklärt in die Fließgewässer!
- Desinfektionsmittel, WC Beckenstein, Abflussreiniger
- Pflanzenschutzmittel, Pestizide und Schädlingsbekämpfungsmittel
- Medikamente.

Bitte achten Sie auf den sachgemäßen Umgang mit den genannten Stoffen. Jeder Ausfall der Kläranlage beeinträchtigt die Umwelt und verursacht unnötige Kosten, die bei Ermittlung des Verursachers diesen in Rechnung gestellt werden. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, werden diese Kosten auf alle Nutzer umgelegt.

Die Marktgemeindeverwaltung

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Markt Kaisheim
Münsterplatz 5
86687 Kaisheim
Tel.: 09099 9660-0
Fax: 09099 9660-30
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