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Noch am Anfang des 19. Jahrhunderts begann und endete eine Gefängnisstrafe auch in Bayern mit Peitschenhieben. Diese Schläge hießen „Willkomm" und „Abschied". Da der Gefangene bereuen sollte, wurden ihm dabei seine Straftaten vorgelesen.
Im Lauf des 19. Jahrhunderts entwickelte sich ein Abnahmeverfahren, das heute kaum anders aussieht. Der Gefangene musste gründlich baden und wurde ärztlich untersucht. Haare und Bart wurden geschoren. Die sogenannten Effekten des Häftlings, also seine Habseligkeiten und Wertsachen, wurden ihm abgenommen und im Effektensack aufbewahrt.
Der Gefangene erhielt die Sträflingskleidung und bekam eine Nummer zugewiesen. Zuletzt wurde er dem Anstaltsleiter vorgestellt, der ihn mit der Hausordnung vertraut machte. Danach brachte ein Aufsichtsbeamter den Gefangenen in seine Zelle.
Noch um 1800 durften viele Gefangene ihre eigene Kleidung während der Haft tragen. Nur eine farbige Schürze oder Mütze kennzeichnete sie als Sträflinge. Später setzte sich eine Bekleidung durch, die je nach Art und Schwere der Strafe verschiedene Farben hatte.
Aus: "Hinter Gittern - Strafvollzug in Bayern", JVA Kaisheim
bedeutete strengste Einhaltung der Hausordnung. Die Hausordnung regelte den gesamten Tagesablauf des Häftlings und drohte bei Verstößen harte Strafen an. Besonderer Wert wurde auf Pünktlichkeit, Sauberkeit und Ordnung gelegt. Möglichkeiten der Freizeitbeschäftigung gab es für die Gefangenen kaum.
Jeder Schritt des Häftlings war festgelegt. Bei der so genannten Bewegung in den Spazierhöfen mussten die Gefangenen voneinander mehrere Schritte Abstand halten. Es gab sogar kleine Einzelspazierhöfe.
Striktes Sprechverbot galt häufig während der täglichen Bewegung im Freien, während der gesamten Arbeitszeit oder nachts in den großen Schlafsälen. In der verpesteten Luft eines Raumes schliefen manchmal über 100 Gefangene.
Mit dem Beginn des 20. Jahrhunderts wurde der Haftalltag abwechslungsreicher. Vorträge, Gesangsabende und Turnübungen lassen erste Ansätze einer geplanten Freizeitgestaltung erkennen.
Arbeit als zusätzliches Strafübel - das war eine häufige Auffassung von Gefangenenarbeit im 19. Jahrhundert. Außerdem sollten die Häftlinge an eine geregelte Tätigkeit gewöhnt werden.
Für die meisten Gefangenen galt Arbeitspflicht. In großen Arbeitssälen oder in Einzelzellen verrichteten sie häufig eintönige Arbeiten, wie Hanfspinnen oder Besenbinden. Während der Arbeit galt strenges Sprechverbot.
Viele Gefangene arbeiteten auch im Freien. Sie legten Moorgebiete trocken oder zerkleinerten Holz im Gefängnishof. Ein weiterer Teil der Häftlinge war mit Tätigkeiten für den Gefängnisbetrieb wie Kochen oder Waschen beschäftigt.
Die Arbeitszeit im Gefängnis entsprach ungefähr der Arbeitszeit in Freiheit. Eine geringe Arbeitsbelohnung in Geld konnte dem Häftling gutgeschrieben werden. Bisweilen durften sich die Gefangenen davon zusätzliche Nahrungsmittel kaufen.
Langsam wandelte sich die Auffassung über Ziel und Art der Gefangenenarbeit. Man forderte nicht nur sinnvollere Arbeiten, sondern auch berufliche Ausbildung der Häftlinge. Im Stufenstrafvollzug des 20. Jahrhunderts galt Arbeit als wichtigstes Erziehungsmittel zur Besserung der Gefangenen.
Strohsack, Holzpritsche und Holzkübel - das war die Einrichtung mancher Zelle in den Gefängnissen des 19. Jahrhunderts. In den ab 1868 erbauten neuen Gefängnissen waren die Zellen besser ausgestattet. Außer dem eisernen Klappbett mit Matratze gab es schon Tisch und Stuhl. In einem kleinen Regal oder Schränkchen konnte der Gefangene seine Gebrauchsgegenstände verstauen.
Die Größe der Zellen war unterschiedlich. Eine Einzelzelle im Nürnberger Gefängnis war 4 Meter lang und 2,34 Meter breit. Im Zuchthaus Straubing gab es Einzelzellen, die nur 3,97 x 1,47 Meter groß waren. Das kleine, vergitterte Fenster, das sich knapp unter der Decke befand, ließ sich nur ein Stück weit aufklappen. Es drang wenig Licht und Luft in die Zelle. Der Gefangene konnte kaum hinausschauen, laut Hausordnung war ihm das sogar verboten. Die ständige Überfüllung der Gefängnisse um 1900 machte selbst Einzelzellen zu Gemeinschaftszellen. Schwerverbrecher und Gelegenheitsdiebe hausten manchmal auf engstem Raum zusammen.
Die furchtbaren hygienischen Zustände in den Gefängnissen des 18. Jahrhunderts dauerten teilweise auch nach 1800 an. In feuchten, stickigen Zellen litten die Häftlinge unter Schmutz und Ungeziefer. Die Klagen über hygienische Mißstände rissen im ganzen 19. Jahrhundert nicht ab.
Der Bau von Bädern und Duschräumen sowie der Erlass von Hausordnungen mit strengen Reinlichkeitsvorschriften führten nur langsam zu einer Verbesserung.
Ein großes Problem in den Gefängnissen blieb das weitverbreitete Kübelsystem. Die Häftlinge verrichteten ihre Notdurft in Holz- oder Metallkübel. Die Kübel hatten Deckel und mussten täglich entleert werden. Es herrschte entsetzlicher Gestank in den schlecht zu lüftenden Zellen.
Die neu erbauten Zellengefängnisse um 1900 brachten auch hier entscheidende Verbesserungen. In der 1902 erbauten Haftanstalt Straubing stand in jeder Zelle bereits ein Wasserklosett. Auf derart moderne Sanitäreinrichtungen mussten andere Gefängnisse noch lange warten. Erst die sechziger Jahre des 20. Jahrhunderts beendeten das Kübelsystem in Bayern.
Um Ausbruchswerkzeuge und Waffen herzustellen, verwendet der Gefangene in der Regel Material, das es in den Haftanstalten gibt: Arbeitsgeräte, Bastelwerkzeuge und andere Gegenstände des täglichen Gebrauchs.
Daraus werden Seile, Feilen, Sägen, Messer oder Dietriche gefertigt. Seltener besitzt ein Häftling Ausbruchswerkzeug und Waffen, die in die Anstalt eingeschmuggelt wurden. Moderne Sicherheitseinrichtungen und umfangreiche Kontrollen erhöhen das Risiko der Entdeckung.
Häufiger sind Nachbauten von Waffen, die der Vollzugsbeamte in der Dunkelheit und in persönlicher Gefahr für echt halten kann.
Selbstgefertigte Schlag- und Stichwaffen dienen aber noch anderen Zwecken. Sie helfen ihrem jeweiligen Besitzer, sich gegenüber seinen Mithäftlingen durchzusetzen oder sich zu verteidigen.
Mit Selbstverletzungen oder Haftraumzerstörungen will ein Gefangener nicht nur auf sich und seine Situation aufmerksam machen. Er versucht damit auch seinen Willen gegenüber der Anstaltsleitung durchzusetzen. Der Entzug der persönlichen Freiheit, die ungewohnte, einengende Haftsituation und die Unterbrechung privater Kontakte können zu Verzweiflungstaten führen.
Manchmal verschlucken Inhaftierte Gegenstände, um in ein Krankenhaus verlegt zu werden, aus dem sie dann leichter zu entfliehen hoffen. Andere Gefangene ertragen die Haft nicht mehr und unternehmen Selbstmordversuche. Aus ähnlichen Gründen zertrümmern Häftlinge die gesamte Einrichtung ihrer Zellen oder sie verletzen sich selbst zum Teil schwer. Besondere Sicherungsmaßnahmen müssen den Gefangenen dann vor sich selbst schützen und die Umgebung vor Schaden bewahren. Im heutigen Strafvollzug mit seinen Vollzugslockerungen sind Verzweiflungshandlungen sehr selten.
Kettensträflinge
Schwerverbrecher legte man um 1800 in Ketten. Verbreitet waren die sogenannten Springer. Ein Springer bestand aus zwei Fußschellen, die mit einer Kette verbunden waren. Fluchtversuche waren damit fast unmöglich.
In der Nacht wurden die Gefangenen mit einer langen Eisenkette an der Wand oder am Boden festgeschlossen. Auch Ketten mit schweren Gewichten engten die Bewegungsmöglichkeiten ein.
Das bayerische Strafrecht von 1813 kannte noch die lebenslange Kettenstrafe. Kettensträflinge galten als bürgerlich tot und mussten schwerste Arbeiten verrichten. Der Sträfling blieb ständig in Ketten. Hausstrafen
Im bayerischen Strafgesetzbuch von 1861 gab es Fesselungen nur noch als Hausstrafe, die vom Anstaltsleiter verhängt wurde. Nach Widersetzlichkeiten oder Fluchtversuchen konnte ein Gefangener auf bestimmte Zeit mit Ketten oder Handschellen gefesselt werden.
Daneben gab es noch andere Hausstrafen, um Verstöße gegen die Hausordnung zu ahnden. Bei kleinen Verstößen reichte ein Verweis. Ansonsten musste ein widerspenstiger Häftling mit Einzelhaft oder Kostschmälerung rechnen.
Am härtesten war die Prügelstrafe, die meist auf dem Prügelbock vollzogen wurde. Schon im Jahr 1861 schaffte Bayern körperliche Züchtigungen als Hausstrafe ab.
Das Museum beleuchtet die dargestellten Aspekte wesentlich detaillierter und geht auch auf viele weitere Probleme ein.
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